Folgende Kosten entstehen beim Betrieb einer internen Meldestelle mit eigenem Personal:
- Einrichtung und Betrieb verschiedener Kontaktmöglichkeiten für Hinweisgeber (Email, Post, elektr. Meldemöglichkeiten etc.)
- Vorhalten entsprechend qualifiziertes Personal
- Weiterbildungskosten internes Personal
- Stellung eines geschützten Raums, abgeschlossenes Büro, zur Verwahrung vertraulicher Unterlagen und Raum für vertrauliche Gespräche
- Information für potentielle Hinweisgeber im Unternehmen
- Sachbearbeitung eventuell eingehender Hinweise, die mit der Aufgabe betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten weisungsunabhängig. Es darf kein Konflikt mit bestehenden Aufgaben im Unternehmen bestehen.
Der Betrieb einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist für Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtend. Für Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden galt eine Schonfrist bis zum 17.12.2023.
Unser Angebot: Wir übernehmen die Aufgaben einer internen Meldestelle für Sie
Die Grundgebühr für die Einrichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle liegt bei 49,- Euro netto im Monat, zuzüglich Umsatzsteuer. Darin enthalten ist
- die Einrichtung einer internen Meldestelle mit verschiedenen Kontaktaufnahmemöglichkeiten (Email, Post, elektronisches Portal)
- Vorhalten von qualifiziertem Personal für die Aufgaben einschließlich interner Weiterbildungsmaßnahmen
- Stellung einer elektronischen Plattform zum vertraulichen Austausch von Dokumenten
- Vorlagen für die Information von Mitarbeitenden und potentiellen Hinweisgebern
- Pro Vertragsjahr drei Stunden Sachbearbeitung von Meldungen, ein eventuell höherer Aufwand wird separat berechnet. Der Hinweisgebende erhält innerhalb von spätestens sieben Tagen nach Eingang eine Bestätigung, spätestens nach drei Monaten einen abschließenden, mindestens aber einen Zwischenbericht, bei komplexeren Fällen.
Outsourcing kommt deutlich günstiger
Die Verteilung der anfallenden Kosten auf eine größere Anzahl an Kunden ermöglicht entsprechende Konditionen und kommt in fast allen Fällen deutlich günstiger, als eine interne Lösung mit eigenen Mitarbeitenden. Der Gesetzgeber gibt in den Hinweisgründen zum Gesetz an, dass die jährlichen Kosten für den Betrieb einer Internen Meldestelle bei 5.772,00 € liegen. Mit unserem Angebot sparen Unternehmen mehrere hundert bis tausend Euro ein, die Kosten liegen bei maximal drei Fallbearbeitungsstunden pro Jahr bei genau 588,00 € netto. Selbst ein erhöhter Aufwand von 20 Fallbearbeitungsstunden, 17 Stunden werden dabei zum Stundensatz von 120,00 € abgerechnet, kommt immer noch deutlich günstiger, als eine interne Lösung.
Warum können wir Ihnen diesen Preis anbieten?
Erstens sind unsere Mitarbeitenden seit Jahren in den Bereichen Compliance und Datenschutz tätig und verfügen bereits über entsprechende Erfahrungen, die durch interne Schulungen erweitert und ergänzt werden. Der Schulungsaufwand ist deutlich niedriger als bei Mitarbeitenden ohne Vorkenntnisse. Zweitens verfügen wir über Softwarelösungen, die für die Zwecke nach dem HinSchG vollauf geeignet sind und keine zusätzlichen Kosten verursachen. Drittens verteilen wir die Gemeinkosten bedingt durch unsere Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte ohnehin schon auf eine größere Kundenzahl.
Unsere Beispielkalkulation zeigt die Potentiale*:
* In der Begründung des Gesetzgebers wird der Betrag von 5.772,- Euro an jährlichen Kosten, zuzüglich eines fünfstelligen Implementierungsbetrages genannt. Wir gehen nicht davon aus, dass der tatsächliche Aufwand deutlich über 3 Stunden/Unternehmen/Jahr liegt. Unternehmen in nicht kritischen Bereichen, wie beispielsweise Industrieunternehmen oder größere Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe dürften noch niedriger liegen, da die Zahl der Fälle nach unseren Erfahrungen im Bereich des Datenschutzes sehr gering ist.
Überzeugt? Direkt zur Onlinebestellung
Jetzt direkt online bestellen.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz auf dieser Seite.
Alle Preisangaben auf dieser Seite rein netto, zuzüglich Umsatzsteuer.