Instant Messenger im Unternehmen

Instant Messenger sind in: 80% der Bevölkerung in der Bundesrepublik ab 14 Jahren nutzen WhatsApp mindestens monatlich, 68% davon sogar täglich. Damit liegt WhatsApp weit vor Instagram und Facebook als beliebteste social media Anwendung.

(Quelle: https://www.ard-zdf-onlinestudie.de/files/2020/2020-10-12_Onlinestudie2020_Publikationscharts.pdf)

Nicht erfasst durch die ARD-ZDF Onlinestudie sind die Zahlen für alternative Messenger, wie beispielsweise Threema oder Signal. Logischerweise müssen sich Unternehmen und Behörden mit dem Einsatz von Messengern beschäftigen, wollen sie nicht kommunikativ ins Hintertreffen geraten.

Datenschutzrecht: Risiko WhatsApp

Dass der Einsatz von WhatsApp in der Unternehmenskommunikation datenschutzrechtlich konform praktisch nicht möglich ist, sollte sich herumgesprochen haben. So schreibt die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz:

“Der Einsatz von WhatsApp stellt in jedem Fall einen Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 DS-GVO dar. Danach muss der Verantwortliche sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel der Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der Verarbeitung geeignete und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Datenschutzgrundsätze wirksam umzusetzen. Das bedeutet, schon bei der Auswahl der Verarbeitungsmittel muss die Wahl dahingehend getroffen werden, dass unter Verwendung des Verarbeitungsmittels die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden kann.”

(Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunales/merkblatt-fuer-verantwortliche-zur-nutzung-von-whatsapp-bei-behoerden-und-sonstigen-oeffentlichen-stellen-in-niedersachsen-171394.html
Anmerkung des Verfassers: Auch wenn das obige Zitat aus einer älteren Quelle des LfD Niedersachsen stammt und beispielsweise die Ausführungen zum privacy shield, keine Gültigkeit mehr besitzen, so dürfte die oben zitierte Einschätzung auch weiterhin gültig sein.)

Alternativen sind möglich

Der datenschutzkonforme Einsatz von Messengern in Unternehmen und Behörden ist möglich. In unserem Whitepaper “Messenger im Unternehmen”, das Sie über das nebenstehende Formular kostenfrei bestellen können, beleuchten wir, welche Messenger die grundlegenden Anforderungen der Gewährleistungsziele der IT-Sicherheit und des Datenschutzes erfüllen.

Autoren:
Dr. jur. Wolfhard Steinmetz
Peter Dippold

Bestellung Whitepaper “Messenger im Unternehmenseinsatz”










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