Onlinebestellung „Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG §12“

Hinweis: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmenskunden mit einer Mitarbeiterzahl ab 50 Mitarbeitenden und deutschem Unternehmenssitz. Kleinere Unternehmen sind nicht verpflichtet, eine interne Meldestelle nach §12 HinSchG einzurichten. Diese beraten wir im Kontext unseres Angebots als externe Datenschutzbeauftragte oder bei separatem Dienstleistungsvertrag.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter info@prisecon.de gern zur Verfügung.

Jetzt direkt online bestellen.

Sie können unsere Dienstleistung „Interne Meldestelle nach HinSchG §12“ direkt online bestellen und erhalten nach Abschluss Ihrer Bestellung eine Bestätigung per Email mit den vertraglichen Konditionen und Bestimmungen. Nach Eingang Ihrer Bestellung richten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktmöglichkeiten für Ihr Unternehmen ein und übermitteln die Daten bei Annahme Ihres Vertragsangebots.




     

     



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